Ratgeber › Barrierefreiheit Website prüfen
Barrierefreie Website: Was Schweizer KMU jetzt wissen sollten
Aktualisiert am 13.10.2026
Rund jeder fünfte Mensch lebt mit einer Einschränkung. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Kunden, wird von Google besser verstanden und wird in der EU zunehmend zur Pflicht.
Die Rechtslage
In Deutschland gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet unter anderem Anbieter von Onlineshops und anderen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern zur Barrierefreiheit. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Schweizer Unternehmen, die ihre Angebote gezielt an Verbraucher in der EU richten, können betroffen sein. Lassen Sie im Zweifel Ihre konkrete Situation rechtlich beurteilen.
Was Sie automatisch prüfen können
Fehlende Alternativtexte bei Bildern, unbeschriftete Formularfelder, Symbol-Links ohne Text, fehlende Sprachangabe und gesperrtes Zoomen auf dem Handy lassen sich automatisch erkennen. Prüfpilot prüft diese Grundlagen bei jedem Durchlauf.
Wichtig: Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Für eine vollständige Prüfung nach WCAG braucht es zusätzlich einen manuellen Test.
Prüfen Sie Ihre Website jetzt
Der kostenlose Check zeigt in 15 Sekunden, ob Ihre Website in diesem Punkt Lücken hat.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für Schweizer Firmen?
Das hängt davon ab, ob Sie Ihre Leistungen gezielt Verbrauchern in Deutschland anbieten. Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.
Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.