Ratgeber › Cookie Banner Schweiz Pflicht

Braucht meine Website in der Schweiz ein Cookie-Banner?

Aktualisiert am 13.10.2026

In der EU sind Cookie-Banner mit Einwilligung für Tracking längst Standard. In der Schweiz ist die Rechtslage weniger streng, aber nicht frei von Pflichten.

Die Schweizer Regel: informieren und Ablehnung ermöglichen

Nach Art. 45c des Fernmeldegesetzes (FMG) dürfen Daten auf dem Gerät der Besucher nur bearbeitet werden, wenn diese über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können. Eine vorgängige Einwilligung wie in der EU verlangt das Schweizer Recht für gewöhnliche Analyse-Cookies grundsätzlich nicht.

Wann die DSGVO dazukommt

Richtet sich Ihr Angebot auch an Personen in der EU, z.B. weil Sie als Basler Firma Kunden in Deutschland bedienen, kann die DSGVO anwendbar sein. Dort ist für Tracking und Marketing-Cookies eine vorgängige Einwilligung nötig. Ein sauber konfiguriertes Cookie-Banner mit gleichwertigem «Ablehnen»-Knopf deckt beide Rechtsordnungen ab.

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Häufige Fragen

Brauche ich ein Banner, wenn ich gar kein Tracking nutze?

Setzt Ihre Website nur technisch notwendige Cookies und keine Analyse- oder Werbedienste, ist meist kein Banner nötig. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung genügt dann.

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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