Ratgeber › Impressumspflicht Schweiz

Impressumspflicht in der Schweiz: Wer braucht eines und was gehört hinein?

Aktualisiert am 13.10.2026

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine allgemeine Impressumspflicht für jede Website. Wer aber online Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klare Angaben zu seiner Identität machen.

Was verlangt das UWG?

Nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG handelt unlauter, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und dabei nicht klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich der elektronischen Post macht.

Das betrifft Onlineshops, aber auch Dienstleister, die über ihre Website buchbar sind oder Offerten anbieten.

Diese Angaben gehören hinein

Vollständiger Name bzw. Firmenname, Rechtsform, Postadresse (kein Postfach allein), E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, CHE-…) sowie die MWST-Nummer.

Haben Sie Kunden in Deutschland oder Österreich und richten Ihr Angebot gezielt an diese, gelten zusätzlich die dortigen Impressumsregeln, z.B. § 5 des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).

Prüfen Sie Ihre Website jetzt

Der kostenlose Check zeigt in 15 Sekunden, ob Ihre Website in diesem Punkt Lücken hat.

Häufige Fragen

Ich biete nur Dienstleistungen an, brauche ich trotzdem ein Impressum?

Wenn Sie Ihre Leistungen online anbieten, z.B. mit Preisen, Buchungs- oder Anfrageformular, sind die Angaben nach UWG nötig. Ein Impressum ist ausserdem ein wichtiges Vertrauenssignal.

Reicht eine Kontaktseite?

Wenn dort Name, Adresse und E-Mail vollständig und leicht auffindbar stehen, kann das genügen. Üblich und empfehlenswert ist eine eigene Seite «Impressum», die von jeder Seite aus verlinkt ist.

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weitere Ratgeber